Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen JobCheck GesbR (im Folgenden “JobCheck” genannt) und den Nutzern. Sie kommen auf sämtliche Zugangspunkte, inklusive (Sub-) Domains oder Mobile Anwendungen, zum JobCheck Produkt- und Dienstleistungsangebot, unabhängig davon, über welchen Zugang die Registrierung erfolgt ist, zur Anwendung. Durch die AGB werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern im Detail geregelt. Insbesondere ist das JobCheck Online Angebot über die nativen Smartphone Apps sowie unter folgenden Domains erreichbar: www.JobCheck.com, www.JobCheckapp.com.

b. Andere Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder die AGB ergänzen werden, selbst bei Kenntnis, sind nicht Vertragsbestandteil. Abweichendes gilt nur dann, wenn JobCheck derartigen Ergänzungen schriftlich zustimmt.

c. Im Falle der Änderungen der AGB werden diese nach Ablauf von 1 Monat ab schriftlicher Verständigung des Nutzers für die gesamte Geschäftsbeziehung rechtsgültig, sofern der Nutzer bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich widerspricht. E-Mail genügt der Schriftform. Im Falle des Widerrufs wird das Vertragsverhältnis aufgelöst und die Registrierung samt Daten gelöscht.

2. Definitionen

a. Arbeitgeber (kurz AG):
Jener Nutzer, der Arbeit zu vergeben hat.

b. Arbeitnehmer (kurz AN):
Jener Nutzer, der Arbeit sucht, fallweise auch als Bewerber bezeichnet.

c. Nutzer:
Summe aller AG und AN, die sich auf der Plattform von JobCheck registriert haben.

d. Datenbank:
Datenbank aller selbst eingegebenen und zur Verfügung gestellten Daten der Nutzer. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung bzw. nach erfolgter Registrierung durch den Nutzer freigegeben und JobCheck sowie anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

e. Basisfunktionen:
Das sind alle Funktionen, die auf der Plattform kostenlos verfügbar sind, mit Ausnahme der Premiumfunktionen sowie der Erstellung von Stellenangeboten.

f. Stellenangebot:
Sämtliche Daten und Informationen, die vom AG selbst eingegeben und zur Verfügung gestellt werden, um ein Joboffert für AN auf der JobCheck Plattform auszuschreiben.

g. Premiumfunktion:
Alle gegen Entgelt nutzbaren Zusatzfunktionen mit Ausnahme von Stellenangeboten.

3. Was ist JobCheck? Was ist der Unternehmensgegenstand?

a. JobCheck betreibt eine interaktive Plattform sowie mobile Anwendungen mit dem Ziel, AN und AG zu vernetzen und den Nutzern so neue Möglichkeiten zur leichteren und schnelleren Interaktion in der Arbeitswelt zu bieten.

b. JobCheck ist eine Plattform bzw. Software as a Service, die von AN und AG genutzt werden kann. Dadurch können sich die Nutzer für den Aufbau von Arbeitsverhältnissen kennen lernen.

c. Die Plattform bzw. Datenbank enthält Profile mit Fotos und Informationen über andere Nutzer. Mit der Zustimmung des Nutzers im Rahmen der Registrierung werden die relevanten Daten von Smartphone oder Computer auf die JobCheck Plattform übertragen. Angemeldete Nutzer können diese Profile und Informationen abrufen und erhalten von anderen Nutzern nach Übereinstimmung der Kriterien (Matching) Kontaktdaten bzw. Kontaktmöglichkeiten.

d. JobCheck ist kein Personalvermittler. Weder zwischen dem AN und JobCheck noch zwischen dem AG und JobCheck kommt ein Vermittlungsvertrag oder ein diesem Vertragstyp gleichzustellender Vertrag zustande.

4. Registrierung

a. JobCheck ermöglicht Nutzern sich auf der Plattform kostenlos zu registrieren und ein eigenes Nutzerprofil zu erstellen. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Daten in das Profil eingetragen werden. Ebenso kann der Nutzer ein Profilfoto (persönliches Foto bzw. Unternehmenslogo) hochladen. Das Angebot kann aber nur dann genutzt werden, wenn sich der Nutzer registriert. Ein Anspruch auf Registrierung und Profilerstellung besteht nicht.

b. JobCheck bietet Nutzern zwei Registrierungsoptionen:

  • eine „unentgeltliche Mitgliedschaft“, für die Nutzergruppe Arbeitnehmer, für arbeitssuchende Personen (Bezeichnung: AN), bei der dem Nutzer die Basisfunktionen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
  • eine Mitgliedschaft für die Nutzergruppe Arbeitgeber, Arbeit vergebende Personen (Bezeichnung: AG), bei der dem Nutzer die Basisfunktionen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Ausschreibung eines Joboffertes ist mit Kosten verbunden.

c. Jeder Nutzer darf sich nur einmal als AG oder als AN bei JobCheck registrieren und versichert mit der Registrierung, dass er noch kein registrierter Nutzer bei JobCheck ist bzw. ein etwaiges früher genutztes Konto gelöscht hat. Die Registrierung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Eine gleichzeitige Registrierung als AN und AG ist nicht erlaubt.

d. Der Nutzer kann sich entweder durch Eingabe der E-Mail-Adresse sowie des gewählten Passwortes auf der JobCheck Plattform registrieren, oder dies via Social Login/Lazy Login (z.B.: Facebook-Connect) veranlassen.

e. Die Registrierung via Facebook Connect hat die Übernahme der im Facebook-Profil eingegebenen Daten ins JobCheck Profil zur Folge. Diese Daten können im Nachhinein vom Nutzer im eigenen Profil erweitert bzw. abgeändert werden.

f. JobCheck behält sich das Recht vor, Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die übermittelten Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.

g. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung des Passwortes verpflichtet. Das Passwort kann jederzeit vom Nutzer geändert werden.

h. Der Nutzer stimmt mit der Registrierung auf der Plattform ausdrücklich der Sichtbarkeit seines Profilinhaltes sowie der übermittelten Profildaten für andere Nutzer zu. Ebenso stimmt der Arbeitnehmer mit seiner Registrierung der Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber zu.

i. Die Inhalte der Nutzer auf der Plattform können von JobCheck jederzeit herausgenommen werden. Weiters ist es möglich, dass JobCheck den Nutzer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sperrt, insbesondere in folgenden Fällen:

  • wenn für die Funktionsfähigkeit der Website Beschädigungen oder Beeinträchtigungen entstehen oder zu erwarten sind
  • wenn die Daten, die zur Registrierung eingegeben werden müssen,  nicht authentifiziert werden können
  • wenn falsche Angaben bei der Registrierung getätigt werden oder eine unerlaubte Doppelregistrierung vorliegt.
  • wenn schwerwiegende Verstöße gegen maßgebliche Unternehmensinteressen vorliegen
  • wenn ein mutmaßlicher oder erkennbarer Missbrauch des Service, der Plattform etc. vorliegt
  • wenn sonstige schwerwiegende Verstöße gegen die AGB seitens des Nutzers gegeben sind

j. Die Nutzer sind jederzeit berechtigt, ihren Account und somit ihr Profil zu löschen. In diesem Fall verpflichtet sich JobCheck alle Daten des Nutzers unverzüglich zu löschen.

k. Dem Nutzer ist es verboten, falsche, unvollständige, irreführende oder sonst rechtswidrige Informationen einzugeben. Alle Handlungen, die die Service- und Produktqualität bzw. die Netzwerk- oder Systemsicherheit gefährden, verletzen oder dies beabsichtigen (insbesondere das Hochladen von Viren oder Trojaner) sind untersagt und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Derartige Dateien können von JobCheck jederzeit gelöscht werden.

5. Besondere Rechte und Pflichten zwischen Nutzern und JobCheck

a. Ein Vertrag kommt zwischen JobCheck und dem Nutzer im Wege der Registrierung über einen der elektronischen Zugangsbereiche zustande. Der jeweilige Vertrag kommt zustande, wenn JobCheck dies schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird unter anderem durch die Zusendung einer E-Mail im Rahmen der Registrierung gewahrt.

b. JobCheck stellt Inhalte für die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung selbst oder durch die Nutzer zur Verfügung (z.B.: Profile, Stellenangebote) und diese werden von JobCheck gemäß den Bestimmungen dieser AGB auf der Plattform veröffentlicht.

c. JobCheck ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Profilerstellung und Erstellung von Stellenangeboten vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen. JobCheck übernimmt keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte. Der Nutzer hält JobCheck schad- und klaglos, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Nutzers gegen JobCheck in welcher Art auch immer geltend gemacht werden.

d. Der Nutzer garantiert, dass die JobCheck zur Verfügung gestellten Dateien (Fotos, Logos, etc.) und Daten frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen. Eine gesonderte Prüfung auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter durch JobCheck erfolgt nicht. Der Nutzer räumt JobCheck das Recht ein, mit Firmenname, Logo, Grafik etc. auf Website und sonstigen Werbeträgern, auf die zum Nutzer (AG) bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

e. Der Nutzer ist für die vollständige Eingabe einwandfreier, geeigneter Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Nutzer entstehen, können nicht an JobCheck herangetragen werden. Die Selbsteingabe eines Stellenangebotes und/oder von Inhalten auf dem Profil des Nutzers durch den Nutzer führt zur Veröffentlichung dieser Daten auf der Plattform von JobCheck. JobCheck behält sich das Recht vor, Stellenangebote und/oder Inhalte des AG-Profils jederzeit zu löschen, wenn das Stellenangebot und/oder Inhalte des AG-Profils inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für JobCheck aus sonstigen wie auch immer gearteten Gründen unzumutbar ist. JobCheck ist nicht verpflichtet, die Stellenangebote und Profile nach Beendigung der vertraglichen Beziehung zum Nutzer aufzubewahren.

f. Der Nutzer kann die Basisfunktionen kostenlos nutzen. Die Eingabe von Stellenangeboten sowie die Nutzung von Premiumfunktionen ist jedoch mit Kosten verbunden.

g. JobCheck ist berechtigt, Stellenangebote, Profile und sämtliche weitere Daten, die seitens des Nutzers JobCheck durch Eingabe zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu verbreiten und zu verwerten. Die Auswahl, welche Daten und Informationen verarbeitet und verwertet werden, bleibt JobCheck vorbehalten.

6. Stellenangebote

a. JobCheck veröffentlicht Stellenangebote eines AG auf der Plattform von JobCheck gegen Entgelt. Diesbezüglich bedarf es dem Abschluss eines Stellenangebotsvertrages.

b. Das Stellenangebot wird nach Abschluss des Stellenangebotsvertrages auf der Plattform veröffentlicht. Der AG gibt das Stellenangebot durch einen Bestätigungsbutton frei.

c. JobCheck behält sich vor, Anträge zum Abschluss und zur Veröffentlichung von Stellenangeboten ohne Angaben von Gründen abzulehnen und das Stellenangebot nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn das Stellenangebot inhaltlich gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für JobCheck aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

d. Jedes Stellenangebot darf nur eine Stellenbeschreibung bzw. eine Position beinhalten.

e. JobCheck kann auf Aufforderung des AG Änderungen an den auf der Plattform veröffentlichten Stellenangebote während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Unzulässig sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität des Angebotes betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle angeboten werden würde.

f. Eine Übertragung von Stellenangeboten von einem AG auf einen anderen ist nicht möglich.

7. Nutzungsbewilligung

a. Für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Parteien gemäß Punkt 1.1. räumt der AG JobCheck eine uneingeschränkte Nutzungsbewilligung an sämtlichen vom AG zur Verfügung gestellten Inhalten und Stellenangeboten ein. JobCheck ist berechtigt, diese Inhalte, Daten und Stellenangebote im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu verwenden.

b. Der AN stimmt der Übermittlung seiner Profildaten im Rahmen des Bewerbungsprozesses nach Erhalt eines Stellenangebotes ausdrücklich zu.

8. Verwendung der Informationen und Daten durch den AG

a. Der AG verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit JobCheck erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.

b. Die Verwendung der Kontaktdaten eines AN darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle erfolgen.

c. Der AG verpflichtet sich alle datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und wird JobCheck schad- und klaglos halten und von etwaigen zivil- und öffentlich rechtlichen Verpflichtungen freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des AG gegen JobCheck in welcher Art auch immer geltend gemacht werden.

d. JobCheck ist berechtigt, sämtliche Daten, Informationen und Nutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung weiterzugeben, ohne eine gesonderte Zustimmung des Nutzers einholen zu müssen.

9. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen

a. Um als AG Stellenangebote (Jobofferte) ausschreiben zu können, muss dieser ein registrierter Nutzer der JobCheck Plattform sein und den festgelegten Preis, zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer oder andere Entgelte und Gebühren mittels Kreditkartenzahlung oder in einer anderen, von JobCheck akzeptierten Zahlungsweise, zahlen. Die Preise können jederzeit von JobCheck geändert werden. Preisänderungen werden auf der JobCheck.com Plattform veröffentlicht.

b. Die Nutzung des Dienstes, mit Ausnahme der Ausschreibung von Stellenangeboten (Jobofferte), Freischaltung von Bewerberprofilen, sowie spezifischer Premiumfunktionen, ist kostenlos.

c. Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Nutzer als Download angeboten bzw. per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zugesandt. Der Nutzer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail und Fax. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig.

d. Der Nutzer kann die Rechnung mittels verschiedener Zahlungsmöglichkeiten begleichen (Paypal, Kreditkarte, …). Kann ein Entgelt von einem vom Nutzer angegebenen Bankkonto zB aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstandenen Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften oder vergleichbare Gebühren. JobCheck kann den Nutzern Rechnungen und Zahlungserinnerungen per Email oder über die Plattform selbst übermitteln.

e. Zahlungen an JobCheck haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das von JobCheck namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von JobCheck bekannt gegebenen Konto maßgebend.

f. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von JobCheck beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.

g. Sofern JobCheck das Mahnwesen selbst vornimmt, steht JobCheck für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 10,00 zu.

h. Vom Nutzer geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Nutzer – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. Jedenfalls ist JobCheck nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.

10. Vertragsdauer

a. Die Registrierung der Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

b. Die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen werden je nachdem auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

c. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit Befristung, welche vertraglich vorgesehen ist, oder mit Ablauf eines vereinbarten Termins. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.

d. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats (einlangend) schriftlich kündigen.

e. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können JobCheck und der Nutzer den Vertrag oder Teile davon mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Pflichtverstöße des Nutzers gegen die AGB und sonstige vertragliche Vereinbarungen sowie die Einstellung der Geschäftsaktivität.

11. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

a. JobCheck gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Arbeitgeber übermittelten Informationen/Stellenangebote. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information sind dann nicht gegeben, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz bedingt ist.

b. JobCheck sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Plattform zu. Aufgrund von Wartungsarbeiten an Applikationen und an der Hardware (z.B.: Serverinfrastruktur) ist eine dauernde Verfügbarkeit rund um die Uhr nicht möglich und wird auch seitens JobCheck nicht zugesichert. JobCheck haftet sohin bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, dies gilt insbesondere, wenn dies auf Störungen und Ausfällen in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder auf Drittanbieter zurückzuführen ist.

c. JobCheck haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch JobCheck wird in jedem Fall ausgeschlossen.

d. Für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Nutzer-Profil dargestellten Inhalte und Informationen haftet JobCheck nicht.

e. Der AG sichert ausdrücklich zu, dass durch die von ihm bereitgestellten bzw. eingegebenen Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Der AG wird JobCheck diesbezüglich schad- und klaglos halten, sofern von dritter Seite Ansprüche an JobCheck herangetragen werden.

f. Aktualisierungen, Wartungsarbeiten oder Ähnliches werden nach Möglichkeit von JobCheck so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden. Für etwaige längere Ausfallszeiten übernimmt JobCheck keine Haftung.

g. JobCheck übernimmt keinerlei Gewähr über die tatsächliche Identität des jeweiligen Nutzers, da die Identifikation von Personen im Internet nur teilweise möglich ist. Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen, bevor er mit diesem weitere vertragliche Vereinbarungen trifft. Weiters übernimmt JobCheck keine Gewähr oder Haftung dafür, dass nach vereinbartem Termin ein AN tatsächlich vom AG für die ausgeschriebene Stelle eingesetzt wird bzw. fachlich und körperlich dazu in der Lage ist, diese Tätigkeit auszuüben oder dass der AN, obwohl er eine verbindliche Zusage zu einem Stellenangebot getätigt hat, nicht zum vereinbartem Termin erscheint. Der AG als auch der AN erklären ausdrücklich, JobCheck schad- und klaglos zu halten, sollte ein Dritter etwaige Ansprüche deswegen an JobCheck herantragen.

h. JobCheck haftet nicht für gespeicherte Dateien oder für Marken- oder Urheberrechtsverletzungen des Nutzers. Weiters wird seitens JobCheck für Ansprüche oder Nachteile des Nutzers, die im Zusammenhang mit den im Profil angegebenen Daten stehen, nicht gehaftet. Der Nutzer ist selbst für die Eingabe und Bereitstellung der Daten verantwortlich.

i. Wurde JobCheck wegen einer Rechtsverletzung des Nutzers von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Nutzer JobCheck schad- und klaglos; der Nutzer hat JobCheck sämtliche Nachteile zu ersetzen, die JobCheck durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Insbesondere sind auch die Kosten einer angemessenen anwaltlichen Vertretung von dieser Ersatzpflicht mitumfasst. Der
Nutzer verpflichtet sich weiters, JobCheck bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter nach besten Kräften zu unterstützen.

12. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Seite Datenschutzerklärung aufrufbar.

13. Zustimmung zum Erhalt von Werbung

a. JobCheck sendet verschiedene Benachrichtigungen (z.B.: Push oder E-Mail) an registrierte Nutzer um über Jobofferte, Bewerbungen, Einladungen, Zusagen, Bewertungen etc. zu informieren. Der Nutzer hat die Gelegenheit unter den Einstellungen die Benachrichtigungen zu konfigurieren bzw. deaktivieren.

b. Der Nutzer stimmt weiteres zu, dass er seitens JobCheck bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen per E-Mail, Telefax, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon kontaktiert werden darf.

c. Der Nutzer kann diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung schriftlich an die Adresse Prankergasse 67, 8020 Graz oder per E-Mail an support@jobcheck.com widerrufen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache

a. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, sofern dies mit den Verbraucherbestimmungen vereinbar ist.

b. Für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Nutzer ist die maßgebliche Sprache Deutsch.

c. Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung.

15. Schlussbestimmungen

a. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien erklären bereits jetzt an Stelle einer unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am Nächsten kommt.

b. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail und Fax sind für das Schriftformerfordernis ausreichend.

JobCheck GesbR