Befähigung zum Richteramt, wobei ein Examen mindestens mit der Note "befriedigend" (6,5 Punkte) abgelegt wurde;...Erster Beigeordneter (m/w/d)
In der Großen kreisangehörigen Kolpingstadt Kerpen - ca. 68.000 Einwohner - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines
Ersten Beigeordneten (m/w/d)
B 3 LBesG NRW
als allgemeine/n Vertreter/in des Bürgermeisters zu besetzen. Die Kolpingstadt Kerpen bietet mit ihrer verkehrsgeographisch günstigen Lage zu den Großstädten Köln, Bonn und Düsseldorf, ihrer guten Infrastruktur und ihren Qualitäten im Hinblick auf Wohn-, Freizeit- und Erholungsangebote ein attraktives Arbeitsumfeld. Nähere Informationen zu Kerpen erhalten Sie unter www.stadt-kerpen.de.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Befähigung zum Richteramt, wobei ein Examen mindestens mit der Note „befriedigend“ (6,5 Punkte) abgelegt wurde
- oder die Befähigung zum allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes NRW, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
- sowie langjährige (mindestens dreijährige) Berufserfahrung im Aufgabenbereich „Finanzen“ oder im Aufgabenbereich „Sicherheit und Ordnung“ auf der ersten oder zweiten Ebene unterhalb der Behördenleitung (z.B. Beigeordnete/r, Dezernats-, Amts- oder Fachbereichsleitung)
Für diese verantwortungsvolle und herausragende Führungsposition wird neben den o.g. Anforderungen eine Persönlichkeit mit folgendem Profil gesucht:
- Sie haben mehrjährige (mindestens zwei Jahre) Erfahrungen in der Leitung größerer Organisationseinheiten (mindestens 5 Mitarbeitende) sowie die Fähigkeit zur kooperativen Führung
- Sie verfügen über eine hohe Integrationsfähigkeit, die Fähigkeit Konflikte konstruktiv anzugehen sowie die Bereitschaft zu vertrauensvoller und ergebnisorientierter Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit den politischen Gremien
- Weiterhin verfügen Sie über sicheres Auftreten, ein hervorragendes Verhandlungsgeschick sowie eine hohe kommunikative Kompetenz
Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt und auf acht Jahre als Beamte auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 LBesG NRW. Daneben steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu. Weiterhin ist beabsichtigt den / die Stelleninhaber/in zum Kämmerer / zur Kämmerin zu bestellen.
Gem. § 71 Abs. 3 GO NW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Zum geplanten Aufgabenbereich gehören insbesondere folgende Geschäftsbereiche:
- Rechtsangelegenheiten
- Finanzen
- Sicherheit und Ordnung
- Schulen, Sport und Kultur
- Jugend
Ein wesentlicher Schwerpunkt der zukünftigen Tätigkeit wird dabei die Bewältigung der durch die Corona-Krise bedingten finanz- und ordnungspolitischen Herausforderungen sein. Daneben wird auch die Gestaltung des sich aus der demographischen Entwicklung ergebenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesses ein weiterer Schwerpunkt sein. Es ist daher unerlässlich, dass Sie über die notwendige Gestaltungsmotivation und -kraft verfügen.
Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht - unter Nennung der Anschriften der Personalakten führenden Stellen - zu erteilen.
Sollten Sie Interesse an der ausgeschriebenen Stelle haben und davon überzeugt sein, dass Sie den hohen Anforderungen gerecht werden, so richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen Tätigkeitsnachweisen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an den
Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
Herrn Dieter Spürck
- persönlich -
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, so steht Ihnen der Bürgermeister, Herr Spürck, Rufnummer 02237 58353, zur Verfügung.