Erster Beigeordneter (m/w/d)

Büro, Assistenz & Sekretariat, Digital & Marketing

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

38.5

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Erster Beigeordneter (m/w/d)

Befähigung zum Richteramt, wobei ein Examen mindestens mit der Note "befriedigend" (6,5 Punkte) abgelegt wurde;...

Erster Beigeordneter (m/w/d)

In der Großen kreisangehörigen Kolpingstadt Kerpen - ca. 68.000 Einwohner - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines

Ersten Beigeordneten (m/w/d)
B 3 LBesG NRW

als allgemeine/n Vertreter/in des Bürgermeisters zu besetzen. Die Kolpingstadt Kerpen bietet mit ihrer verkehrsgeographisch günstigen Lage zu den Großstädten Köln, Bonn und Düsseldorf, ihrer guten Infrastruktur und ihren Qualitäten im Hinblick auf Wohn-, Freizeit- und Erholungsangebote ein attraktives Arbeitsumfeld. Nähere Informationen zu Kerpen erhalten Sie unter www.stadt-kerpen.de.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Befähigung zum Richteramt, wobei ein Examen mindestens mit der Note „befriedi­gend“ (6,5 Punkte) abgelegt wurde
  • oder die Befähigung zum allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes NRW, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
  • sowie langjährige (mindestens dreijährige) Berufserfahrung im Aufgabenbereich „Finanzen“ oder im Aufgabenbereich „Sicherheit und Ordnung“ auf der ersten oder zweiten Ebene unterhalb der Behördenleitung (z.B. Beigeordnete/r, Dezernats-, Amts- oder Fachbereichsleitung)

Für diese verantwortungsvolle und herausragende Führungsposition wird neben den o.g. Anforderungen eine Persönlichkeit mit folgendem Profil gesucht:

  • Sie haben mehrjährige (mindestens zwei Jahre) Erfahrungen in der Leitung grö­ßerer Organisationseinheiten (mindestens 5 Mitarbeitende) sowie die Fähigkeit zur kooperativen Führung
  • Sie verfügen über eine hohe Integrationsfähigkeit, die Fähigkeit Konflikte konstruk­tiv anzugehen sowie die Bereitschaft zu vertrauensvoller und ergebnisorientierter Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit den politischen Gremien
  • Weiterhin verfügen Sie über sicheres Auftreten, ein hervorragendes Verhandlungs­geschick sowie eine hohe kommunikative Kompetenz

Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt und auf acht Jahre als Beamte auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 LBesG NRW. Daneben steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu. Weiterhin ist beabsichtigt den / die Stelleninhaber/in zum Kämmerer / zur Kämmerin zu bestellen.

Gem. § 71 Abs. 3 GO NW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

Zum geplanten Aufgabenbereich gehören insbesondere folgende Geschäftsbereiche:

  • Rechtsangelegenheiten
  • Finanzen
  • Sicherheit und Ordnung
  • Schulen, Sport und Kultur
  • Jugend

Ein wesentlicher Schwerpunkt der zukünftigen Tätigkeit wird dabei die Bewältigung der durch die Corona-Krise bedingten finanz- und ordnungspolitischen Herausforderungen sein. Daneben wird auch die Gestaltung des sich aus der demographischen Entwick­lung ergebenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesses ein weiterer Schwerpunkt sein. Es ist daher unerlässlich, dass Sie über die notwendige Gestaltungsmotivation und -kraft verfügen.

Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die Einverständniserklä­rung zur Personalakteneinsicht - unter Nennung der Anschriften der Personalakten führenden Stellen - zu erteilen.

Sollten Sie Interesse an der ausgeschriebenen Stelle haben und davon überzeugt sein, dass Sie den hohen Anforderungen gerecht werden, so richten Sie bitte Ihre schrift­liche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen Tätigkeitsnachweisen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige an den

Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
Herrn Dieter Spürck
- persönlich -
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, so steht Ihnen der Bürger­meister, Herr Spürck, Rufnummer 02237 58353, zur Verfügung.



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