Für die Position des ersten Stadtrates / der ersten Stadträtin wird eine zielstrebige, engagierte Führungspersönlichkeit gesucht, die an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung die Herausforderungen einer Kommune zwischen;...Erster Stadtrat (m/w/d)
Die Kreisstadt Dietzenbach hat heute ca. 35.000 Einwohner, ist Mittelzentrum im Ballungsgebiet Rhein/Main, Kreisstadt des Kreises Offenbach und verfügt über ein ausgeprägtes kulturelles und wirtschaftliches Leben.
Bei der Kreisstadt Dietzenbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem 16.11.2021 eine Wahlbeamtenstelle als
Erster Stadtrat / Erste Stadträtin (m/w/d)
neu zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Für die Position des Ersten Stadtrates / der Ersten Stadträtin wird eine zielstrebige, engagierte Führungspersönlichkeit gesucht, die an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung die Herausforderungen einer Kommune zwischen gesetzlichen Vorgaben, Finanzsituation und Erwartungen zur Gestaltung einer attraktiven Stadt motiviert, verantwortungsbewusst und kreativ meistert. Eine kollegiale Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den städtischen Gremien und einer engagierten Verwaltung sowie die Kooperation mit einer aktiven, interessierten Bürgerschaft sind Voraussetzung für diese Funktion.
Ihr Profil:
Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird aufgrund der hohen Anforderungen neben einer wünschenswerten Vertrautheit mit der Region idealerweise folgendes Qualifikationsprofil erfüllt:- Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Hochschulabschluss beziehungsweise abgeschlossenes Studium an einer Verwaltungsfachhochschule, idealerweise als Diplomverwaltungswirt/in
- mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst
- Führungserfahrung in einer größeren Organisationseinheit mit Organisations- und Personalverantwortung
- Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht
- Durchsetzungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz
- Teamfähigkeit, Diplomatie und Verhandlungsgeschick, hohe kommunikative Kompetenz
- ausgeprägte Bürgerorientierung, Empathiefähigkeit, überzeugende organisatorische, soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz und ein sicheres öffentliches Auftreten
- kommunalpolitische Erfahrung
- Bereitschaft zur konstruktiven und zielführenden Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien
- Bereitschaft zur Wahrnehmung von Abend und Wochenendterminen sowie repräsentativer Aufgaben
Es wird erwartet, dass die Bewerberin oder der Bewerber nach Amtsantritt den Wohnsitz in Dietzenbach nimmt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen:
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Besoldung erfolgt nach der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit, in der Besoldungsgruppe B 3.
Dem Amtsinhaber/ der Amtsinhaberin wird vom Bürgermeister gemäß Geschäftsverteilungsrecht nach § 70 der Hessischen Gemeindeordnung die eigenständige Führung von Verwaltungsbereichen zugewiesen. Er / Sie ist allgemeiner Vertreter / allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbermanagement und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DS-GVO und des HDSIG. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag unter dem Kennwort „Stadtratswahl“ bis Freitag, 01. Oktober 2021, 12.00 Uhr, zu richten an den: