Beratung von Bürgerinnen/Bürgern und Institutionen zu Fragen der Themenbereiche Hygiene und Infektionsschutz, Bearbeitung von Beschwerden; Aufnahme von Meldungen zu Infektionskrankheiten und Überprüfung dieser auf Plausibilität;...
Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. Ihr Reichtum ist vielfältig: Barocke Baudenkmale und überwältigende Kunstschätze treffen auf eine pulsierende Wissenschaft und Forschung. Die Weite der Elbwiesen, die Schlösser und Weinberge beeindrucken zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland. In Dresden als wachsender Großstadt mit ca. 560.000 Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten.
Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten und persönlicher Entfaltung. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.
Die Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Das Amt für Gesundheit und Prävention sucht für die Sachgebiete Infektionsschutz und Hygiene in medizinischen Einrichtungen zum 1. Januar 2022 mehrere
Fachkräfte für Hygieneüberwachung (m/w/d)Chiffre: 53210901
Die wöchentliche Arbeitszeit ist Vollzeit.
Was wir Ihnen bieten
- tarifliches Entgelt plus Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
- Familienfreundlichkeit (z. B. durch flexible Arbeitszeit)
- umfangreiche Qualifizierungsangebote
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket)
Diese Aufgaben erwarten Sie
- Beratung von Bürgerinnen/Bürgern und Institutionen zu Fragen der Themenbereiche Hygiene und Infektionsschutz, Bearbeitung von Beschwerden
- Aufnahme von Meldungen zu Infektionskrankheiten und Überprüfung dieser auf Plausibilität für die Übermittlung an die oberste Landesbehörde
- eigenständige Ermittlungstätigkeit bei meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten; telefonische Beratung von Erkrankten/Kontaktpersonen/Ärzten sowie Entscheidung über und Veranlassung von notwendigen Hygienemaßnahmen
- Hygieneüberwachung nach IfSG durch selbstständige Überprüfung von bestimmten invasiv arbeitenden Einrichtungen
- Wertung von Sachverhalten, Entscheidung über Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und zur Mängelbeseitigung, Veranlassen von Nach- und Umgebungsuntersuchungen, Verfassen von Berichten und Stellungnahmen
- Durchführung von hygienischen Routinekontrollen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Horten etc. in Bezug auf die Umsetzung von hygienischen Normen und Empfehlungen
- Zuarbeit zu Analysen, Berichten, Gutachten und Statistiken
Das bringen Sie mit
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Hygieneüberwachung, Hygieneinspektor, Gesundheitsaufseher, Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention, zum Fachpfleger für Hygiene oder vergleichbar
- eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit der Bereitschaft zur Teilnahme an einer berufsbegleitenden Weiterbildung zur Fachkraft für Hygieneüberwachung oder zum Hygienekontrolleur – in diesem Fall erfolgt die Einstellung zunächst befristet in Entgeltgruppe 6 TVöD-V bis zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung, danach ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung in der Entgeltgruppe 9a TVöD-V vorgesehen
- einen Nachweis über den Impfstatus zur Masernimpfung bzw. die Immunität nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
Sie sollten darüber hinaus verfügen über
- Grundkenntnisse der Verwaltungsabläufe
- Kenntnisse im Infektionsschutzgesetz und Verwaltungsrecht
- Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie eigenverantwortliches Handeln und Arbeiten
- einen Führerschein der Klasse B (wünschenswert)
- die Bereitschaft zur Absicherung eines langen Dienstes in der Woche bis 18 Uhr und ggf. von Sonderdiensten
Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der Landeshauptstadt Dresden einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerben Sie sich bis zum 7. Oktober 2021 mit Ihren vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Frauen sind ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) in maschinenlesbarer Form im Personalmanagementsystem gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.