Vollzug des Infektionsschutzgesetzes; Orts- und Umwelthygiene; Trinkwasser- und Badewasserhygiene; umfangreicher Außendienst;...
Oberbayern mitgestalten
Wir sind eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Behörde in München mit über 2.000 Beschäftigten. Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Verbände tragen wir in einem vielfältigen Aufgabenspektrum zum Wohl der Allgemeinheit und des Einzelnen in Oberbayern bei. Verantwortungsbewusst sorgen wir für einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen.
Für das Landratsamt Fürstenfeldbruck suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Hygienekontrolleur (m/w/d)
(zur Ausbildung oder bereits ausgebildet)
in Vollzeit
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Orts- und Umwelthygiene
- Trinkwasser- und Badewasserhygiene
- Umfangreicher Außendienst
Ihr Profil
- Abschluss:
- Mittlerer Schulabschluss oder
- Qualifizierender Hauptschulabschluss oder
- Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
- Medizinische Grundkenntnisse sind von großem Vorteil, idealerweise verfügen Sie bereits über eine Ausbildung in einem medizinischen Hilfsberuf
- Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzfreude und Belastbarkeit
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätigkeiten im Außendienst
- Gute EDV-Kenntnisse
- Für Auszubildende (m/w/d): Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, z.B. zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zweijährigen Ausbildung die Verbeamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „(...) es darf ins Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat (...)„)
Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeit einer der folgenden Nachweise vorliegen muss (§ 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG):
- Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in der jeweils geltenden Fassung
- Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung
- Ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können
Zudem muss vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeit ein Impfschutz oder Immunität bzgl. Masern oder eine Kontraindikation betreffend einer Masernschutzimpfung nachgewiesen werden.
Wir bieten
- Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landratsamt Fürstenfeldbruck
- Auszubildende zum Hygienekontrolleur (m/w/d) werden während der zweijährigen Ausbildung befristet als Tarifbeschäftigte in Entgeltgruppe 4, bei entsprechender Vorbildung Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum TV-L eingestellt; Grund für die Befristung ist die im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorgesehene Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A 6 BayBesG; nähere Informationen finden Sie z.B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
- Für bereits verbeamtete Hygienekontrolleure (m/w/d) des Freistaats Bayern ist die Stelle entsprechend ihrer Qualifikation dotiert
- Für bereits verbeamtete externe Bewerber (m/w/d) kommt die Möglichkeit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungsgruppe A 8 in Betracht
- Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung, vergünstigte Tickets für den Personennahverkehr
- Selbstständiges Arbeiten in einem leistungsstarken Team
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis einschließlich 15.05.2022 online über unser Bewerberportal.
Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt Ihnen gerne Dr. Weigl vom Landratsamt Fürstenfeldbruck (Tel.: 08141 519-800). Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen gerne Herr Pulfer vom Landratsamt Fürstenfeldbruck (Tel.: 08141 519-312) oder Frau Böttcher von der Regierung von Oberbayern (Tel.: 089 2176-3484) zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet Z2.1-34
Maximilianstraße 39
80538 München
Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 DSGVO
Hygienekontrolle,Hygiene,Medizin,Gesundheitswesen,öffentlicher,Dienst