Kinderpfleger*in Gustav-Werner-Schule (m/w/d)

Medizinische Berufe, Pädagogik, Betreuung & Pflege

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

38.5

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Kinderpfleger*in Gustav-Werner-Schule (m/w/d)

Sicherstellung der Grundpflege (z. B. individuelle Körperpflege, Nahrung präparieren und verabreichen, Hilfe beim An- und Auskleiden), individuelle Hilfestellungen bei der Mobilität und bei bestimmten Bewegungsanforderungen, Assistenz der Lehrkräfte;...

Können Sie sich mit unserem Motto „Stuttgart von Beruf“ identifizieren? Dann finden Sie bei der Landeshauptstadt Stuttgart ideale Ent­fal­tungs­möglichkeiten!

Die Vielfalt unserer Berufsfelder spiegelt sich auch in unserer bunten Personalzusammensetzung wider. Bei uns sind alle Bewerber*innen gleich wertvoll und willkommen. Wir begrüßen außerdem Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Teilzeitarbeit ist auch auf Vollzeitstellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

Kinderpfleger*in Gustav-Werner-Schule (m/w/d)

Wir suchen baldmöglichst für die Gustav-Werner-Schule (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung), Fürfelder Str. 22, 70437 Stuttgart eine*n Mitarbeiter*in für pflegerische Aufgaben für Kinder mit Behinderung. Die Stelle ist in Teilzeit (66, 52 %) und unbefristet zu besetzen.

Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Das Schulverwaltungsamt erfüllt mit über 900 Mitarbeitenden sämtliche Schulträgeraufgaben für über 160 städtische Schulen und Schulkindergärten. Die pflegerischen Kräfte begleiten und unterstützen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Kinder und Schüler*innen und arbeiten in einem multiprofessionellen Team.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Sicherstellung der Grundpflege (z. B. individuelle Körperpflege, Nahrung präparieren und verabreichen,
    Hilfe beim An- und Auskleiden)
  • individuelle Hilfestellungen bei der Mobilität und bei bestimmten Bewegungsanforderungen
  • Assistenz der Lehrkräfte während der Unterrichtszeit
  • Begleitung bei schulischen und außerschulischen Maßnahmen
  • Ordnungs- und Wartungsdienste (z.B. Pflege und Wartung von technischen Hilfsmitteln)

Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Die Arbeitszeit beträgt ca. 31 Stunden/Schulwoche und verteilt sich auf alle Tage in der Woche. Arbeitsbeginn liegt um 7.45 Uhr, Arbeitsende ist montags, dienstags und donnerstags um 15.15 Uhr, mittwochs um 13.30 Uhr und freitags
um 12.00 Uhr. Die Schulferien sind grundsätzlich frei – zum Ausgleich dieser über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage werden in den Schulwochen Mehrarbeitsstunden geleistet. Die oben angegebenen Wochenarbeitsstunden beinhalten bereits diese Mehrarbeitsstunden.

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, Altenpfleger*in, Gesundheits- und (Kinder-) krankenpflegekraft bzw. (Kinder-) krankenschwester * (Kinder-) krankenpfleger,
    eine vergleichbare staatlich anerkannte Ausbildung oder gleichwertige Fähigkeiten aufgrund entsprechender
    mehrjähriger Berufserfahrung
  • besonderes Einfühlungsvermögen und Verständnis für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Freude an der Teamarbeit

Freuen Sie sich auf:

  • eine vielfältige, abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Work-Life-Balance
  • persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
  • ein bezuschusstes ÖPNV-Ticket
  • betriebliche Altersvorsorge

Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches
Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische
Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Zudem müssen alle Bewerbende gemäß § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vor Einstellung einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 (Impfnachweis oder Genesenennachweis i. S. d. § 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung) vorlegen.

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in
Entgeltgruppe S4 TVöD SuE.

Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Scherzberg-Schlinsog unter 0711 216-88272 oder
[email protected] gerne zur Verfügung.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 28.07.2022 an unser Online-Bewerberportal.

Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der
Kennzahl 40P/0007/2022 an das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Straße 79,
70178 Stuttgart, senden.

Bitte senden Sie uns im Fall einer Papierbewerbung nur Kopien ohne Plastikhüllen o. Ä., da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.

www.stuttgart.de/stellenangebote



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