Leitung der Stabsstelle Rechnungsprüfung mit derzeit zwei Mitarbeitern; Gestaltung und Kontrolle der Prüfungsplanung, die Budgetplanung/-bewirtschaftung für die Stabsstelle;...
Stadt Hoyerswerda, 19.03.2021
ÖFFENTLICHE STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Konrad-Zuse-Stadt Hoyerswerda mit derzeit ca. 33.000 Einwohnern kann auf eine 750- jährige Geschichte zurückblicken. Im Herzen der Lausitz gelegen, ist Hoyerswerda eine lebens- und liebenswerte Stadt im Lausitzer Seenland mit attraktiven Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten. Darüber hinaus bietet die Stadt ihren Bürgern und Besuchern ein hohes Maß an Lebensqualität durch das breit ausgebaute Netz an Schulen und Kindergärten, die attraktiven Freizeit- und Parkanlagen und nicht zuletzt die Möglichkeit, günstigen Wohnraum zu finden.
Die Stadtverwaltung Hoyerswerda ist im Wesentlichen in vier Fachbereiche gegliedert, von denen jeweils zwei den Geschäftskreisen des Oberbürgermeisters bzw. des Bürgermeisters zugeordnet sind. Die Fachbereiche untergliedern sich weiter in Fachgruppen und Fachdienste. Darüber hinaus gibt es zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung drei Stabsstellen und verschiedene Beauftragte, sowie den Personalrat.
In der Stadtverwaltung Hoyerswerda ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des
Leiters Stabsstelle Rechnungsprüfung (m/w/d)unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind u. a.:
- Leitung der Stabsstelle Rechnungsprüfung mit derzeit zwei Mitarbeitern
- Gestaltung und Kontrolle der Prüfungsplanung, die Budgetplanung/-bewirtschaftung für die Stabsstelle
- selbständige Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen einschließlich deren Auswertung mit der geprüften Stelle sowie die Erstellung von Prüfberichten
- örtliche Prüfung von Jahresabschlüssen
- Prüfung der Verwaltung einschließlich der Prüfung der Betätigung der Verwaltung in unmittelbaren oder mittelbaren Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist
- Auswertung der Prüfungen mit den Prüfern, insbesondere der überörtlichen Rechnungsprüfung
- Übernahme von Unternehmerpflichten im Rahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes
- Erstellen von Stellungnahmen und beratende Tätigkeiten nach gesonderter Beauftragung zu Ihrem Aufgabenbereich
Ihr Profil:
- abgeschlossenes wirtschafts- oder finanzwissenschaftliches Studium oder Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder ein nach Artikel 37 Absatz 1 des Einigungsvertrages anerkannter und gleichwertiger Bildungsabschluss
- mindestens dreijährige Berufserfahrung im öffentlichen Haushalts-, Rechnungs- oder Prüfungswesen
- Leitungserfahrung ist wünschenswert
- sehr gute Kenntnisse des kommunalen Wirtschaftsrechts, der Finanz- und Betriebswirtschaft sowie Kenntnisse des Vergaberechts
- versierter Umgang mit den üblichen EDV-Standard-Anwendungen wird vorausgesetzt
- Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen
- selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, analytische und konzeptionelle Denkweise sowie sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Fahrerlaubnis der Klasse B, Einverständnis zur Nutzung des privaten Kfz für dienstliche Zwecke wird vorausgesetzt
Der Bewerber (m/w/d) darf in keinem Befangenheitsverhältnis nach § 103 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO stehen.
Wir bieten:
- Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TVöD bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- betriebliche Altersvorsorge sowie zusätzliche Leistungen nach Tarifvertrag
- einen Arbeitsplatz in Wohnortnähe
Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung steht Ihnen die Fachbereichsleiterin Innerer Service und Finanzen, Frau Gröger unter der Telefonnummer 03571/ 456110 bzw. per Mail: [email protected] gern zur Verfügung.
Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hoyerswerda ([email protected]) wenden.