Mitarbeitende (m/w/d) für die Abteilung "Grün" des städtischen Bauhofes

Lieferung, Transport, Zustelldienste

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

40

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Mitarbeitende (m/w/d) für die Abteilung "Grün" des städtischen Bauhofes

Arbeiten bei der Stadtverwaltung Borken hat viel mit Aufgabenvielfalt, Chancen und Gestaltung zu tun. Machen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Borken l(i)ebenswert. Vor Ort ist die Stadtverwaltung Borken als moderne Dienstleistungsverwaltung eine der größten Arbeitgeberinnen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
 

Mitarbeitende (m/w/d)
für die Abteilung "Grün" des städtischen Bauhofes
Kennziffer: 2024/001

EG 6 TVÖD/VKA 

UNBEFRISTET

VOLLZEIT
(39,00 Std.)

ZU SOFORT

IHRE AUFGABEN:

  • Anlage, Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung von Grünanlagen 
  • Pflege von Straßenbegleitgrün
  • Pflanzen-, Schnitt- und Pflegearbeiten
  • Straßenunterhaltung und -reinigung, Müllbeseitigung
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft und am Winterdienst sowie Mitarbeit bei weiteren Arbeiten im Aufgabengebiet des Bauhofes
  • Baumpflegearbeiten

IHRE QUALIFIKATIONEN:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner:in vorzugsweise im Garten- und Landschaftsbau bzw. vergleichbare Ausbildung im handwerklichen grünen oder landwirtschaftlichen Bereich mit einschlägiger Erfahrung im geforderten Aufgabenbereich
  • hohes Maß an Ausdauer und körperlicher Belastbarkeit
  • Erfahrung im Umgang mit Bau- und Pflegemaschinen
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Grundkurs Motorsäge oder AS-Baum-1/AS-Baum-2 bzw. die Bereitschaft, dieses mit Unterstützung der Stadt Borken zu erwerben
  • Führerschein der Klasse C/CE oder C1E oder die Bereitschaft diesen mit Unterstützung der Stadt Borken zu erwerben
  • Straßen- und Ortskenntnisse wünschenswert
  • Erfahrungen in der Baumpflege mit Hubsteiger

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern dienstliche Gründe (u.a. flexible Arbeitsausübung und erforderlicher Abstimmungsbedarf) gewahrt bleiben. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Für nähere, fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Thomas Graes, Tel.: (02861/939-307) zur Verfügung. Zur Beantwortung personalrechtlicher Rückfragen melden Sie sich bitte bei Frau Pia Rodrigues, Tel.: (02861/939-183).

Bewerben Sie sich bitte bis zum 27. Januar 2024 über unser Online-Bewerbermanagement.

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