Ausübung kurativer Medizin im Rahmen von zu begleitenden polizeilichen Einsätzen und bei Notfällen; Durchführung von Einstellungsuntersuchungen für den Polizeidienst;...Polizeiarzt (w/m/d)
Beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium
Polizeiärztlicher Dienst
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine unbefristete Stelle in
Mainz-Kastel (14-2021) sowie in Frankfurt am Main (18-2021) als
Polizeiärztin / Polizeiarzt (w/m/d)
zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt tarifgebunden zunächst in der Entgeltgruppe 14 des TV-H.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Haushalts (bis zur Besoldung nach A 15) grundsätzlich möglich.
Ihre Aufgaben:
- Erstellung von Gutachten zur Dienstfähigkeit und im Dienstunfallwesen
- Ausübung kurativer Medizin im Rahmen von zu begleitenden polizeilichen Einsätzen und bei Notfällen,
- Durchführung von Einstellungsuntersuchungen für den Polizeidienst und
- medizinisch fachübergreifende Beratung der Polizeibehörden
Unsere Anforderungen:
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
- Bereitschaft, auch an anderen Standorten innerhalb Hessens vertretungsweise tätig zu werden, wird erwartet
- Anerkennung als approbierte/r Fachärztin/Facharzt für
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Allgemeine Chirurgie
- Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Führerschein Klasse 3 bzw. B
- Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine hohe Sozialkompetenz
- Absolute Vertrauenswürdigkeit
- Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Datenschutzes sowie die Einhaltung der Ärztlichen Schweigepflicht
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
B-Kriterien – wünschenswert:
- Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“,
- berufliche Kenntnisse aus aktuell praktizierter Klinik-/Praxistätigkeit oder aktueller Berufsausübung in Bereichen der öffentlichen Verwaltung
Das bieten wir Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
- anspruchsvolle Aufgaben mit Raum für eigene Ideen
- ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team
- eine Fünf-Tage-Woche (im Regelfall)
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
- betriebliche Altersvorsorge
- Kinderzulage
- Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
- Fort- und Weiterbildung
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis 31.12.2022, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können
Ansprechpartner:
Bei Fachfragen steht Ihnen Herr Dr. Labus (Tel. 06134/ 602-6400) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Verfahren und den Formalitäten steht Ihnen die Abteilungsleiterin der Verwaltung, Frau Wahl (Tel.: 06134/ 602-4000) zur Verfügung.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit bei der Hessischen Bereitschaftspolizei ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die gespeicherte Anlage „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (Beidseitige Kopie vom Personalausweis / Reisepass) unterschrieben per Post an unsere Adresse zu senden.
Allgemeine Hinweise:
Senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung für den gewünschten Dienstort bis spätestens 15.10.2021 ausschließlich online über www.karriere.hessen.de zu. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Bitte erstellen Sie hierzu ein vollständiges Bewerberprofil und laden die Bewerbungsunterlagen innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Facharztanerkennung
- Arbeitszeugnisse
- Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
- Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen „B“ (alt: Klasse 3)
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu erklären.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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