Sachbearbeiter (m/w/d) für die Antragsbearbeitung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz mit Abschluss Berufsausbildung

Büro, Assistenz & Sekretariat, Digital & Marketing

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

38.5

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Sachbearbeiter (m/w/d) für die Antragsbearbeitung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz mit Abschluss Berufsausbildung

Bearbeitung von Leistungsanträgen gem. § 56 Infektionsschutzgesetz; Aufklärung von Sachverhalten; Berechnung und Entscheidung über Leistungsansprüche im Sozialen Entschädigungsrecht; Zahlbarmachung der bewilligten Leistungen;...

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Sachbear­beiterin­nen/Sach­bearbeiter (m/w/d) für die Antrags­bearbeitung gemäß § 56 Infektions­schutzgesetz mit Abschluss Berufsausbildung

im LVR-Fachbereich „Soziale Entschädigung“, Abteilung „Infektionsschutzgesetz - § 56 IFSG“.

Ihre Aufgaben

In der Corona-Pandemie sind viele Menschen von Einschränkungen ihres Arbeitslebens betroffen. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter Quarantäne steht oder einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, kann eine Entschädigung erhalten. Gleiches gilt für diejenigen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder oder eines behinderten Menschen übergangsweise auf ihr Entgelt verzichten müssen und insoweit einen Verdienstausfall erleiden.
Aufgrund des Infektionsgeschehens ist es aktuell erforderlich, ein unerwartetes hohes Antragsaufkommen auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bearbeiten. Aus diesem Grund wurden zwei eigenständige Abteilungen für die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz eingerichtet. Folgende Tätigkeiten fallen hierbei u.a. an:

  • Bearbeitung von Leistungsanträgen gem. § 56 Infektionsschutzgesetz
  • Aufklärung von Sachverhalten
  • Berechnung und Entscheidung über Leistungsansprüche im Sozialen Entschädigungsrecht
  • Zahlbarmachung der bewilligten Leistungen

Mit Ihrem Einsatz bei der Aufgabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.

Ihr Profil

Voraussetzung für die Besetzung:
  • Erste Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungsdienst oder
  • eine abgeschlossene mindestens 3-jährige kaufmännische Ausbildung Wünschenswert sind:
  • Mindestens 2-jährige praktische Berufserfahrung im kommunalen Verwaltungsdienst oder in einem kaufmännischen Beruf
  • Ausgeprägtes Engagement
  • Hohe Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Gutes Organisationstalent
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Gute Anwenderkenntnisse der MS-Office-Produkte (Outlook, Word, Excel, Powerpoint)
  • Hohe Identifikation mit dem breitgefächerten Aufgabenspektrum des LVR

Wir bieten Ihnen

  • Flexible Gestaltung der (Lebens-) Arbeitszeit
  • Alternierende Heim-/Telearbeit (nach der Einarbeitung)
  • Die üblichen Sozialleistungen für den öffentlichen Dienst
  • Vielfältige Aufgaben
  • Zwei betriebsnahe Kitas am Standort Köln-Deutz
  • Kostengünstiges Job-Ticket (VRS-Gebiet)
  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Zwei Kantinen und mehrere Kioske in den Dienstgebäuden in Köln-Deutz

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.

bis zum 26.07.2021
Referenzcode: K4244

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de.



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