Rechtliche Prüfung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen; Bearbeitung/Entscheidung über Anzeigen anderer Art; Anordnung und Aufhebung von Fahrverboten; Entscheidung über Bußgeldbescheide; Planung und Einsatz des gemeindlichen Vollzugsdienstes;...
Bei der Stadt Geislingen an der Steige (28.400 Einwohner) ist die Stelle als
Sachgebietsleitung (m/w/d) Straßenverkehrsbehörde, Bußgeldstellezum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen (befristet). Die Stelle eignet sich auch für Berufsanfänger (m/w/d) mit entsprechender Schwerpunktsetzung im Studium.
Zum Aufgabengebiet gehört dabei im Wesentlichen:
- rechtliche Prüfung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen
- Bearbeitung/Entscheidung über Anzeigen anderer Art
- Anordnung und Aufhebung von Fahrverboten
- Entscheidung über Bußgeldbescheide
- Planung und Einsatz des gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD)
- Organisation und Überwachung mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Bearbeitung und Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach der Straßenverkehrsordnung
- fachliche Vorplanung, Begleitung und Mitwirkung an den regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen im Sachgebiet
Änderungen im Aufgabenzuschnitt bleiben aufgrund einer aktuell laufenden Organisations- und Strukturuntersuchung vorbehalten.
Wir erwarten:
- einen Mitarbeiter (m/w/d) mit Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Bachelor-/Masterabschluss in Public Management oder entsprechender Qualifikation bzw. einschlägiger Erfahrung in vergleichbarer Tätigkeit
- Personalführung, Teamfähigkeit, Gesprächsführung, Flexibilität und Engagement sowie sorgfältiges und genaues Arbeiten
- das Betrachten von Konflikten als gestaltbare Prozesse
- gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen, nach Möglichkeit auch Erfahrung im Verfahren WIN-OwiG
- Führerschein Klasse B
Wir bieten:
- eine attraktive und vielseitige Vollzeitstelle, die aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit zunächst befristet ist; die Einstellung erfolgt daher im Arbeitnehmerverhältnis, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis kann in Aussicht gestellt werden
- die Leitung und Mitarbeit in einem kompetenten und motivierten Team
- tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in EG 11 einschließlich Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung
Die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige betreibt eine aktive Gleichstellungspolitik. Alle haben bei uns die gleichen Chancen. Flexible Teilzeitmodelle sind möglich. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.
Haben Sie Interesse?
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 29. Dezember 2021 an: Stadtverwaltung, Personalstelle, Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige, alternativ per E-Mail an: [email protected]. (Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format, Umfang max. 5 MB, max. 3 Dateien.)
Sollten Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden, verwenden Sie bitte nur Kopien ohne Plastikhüllen oder Ähnliches, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Regelungen vernichtet.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Theiner, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice (Tel. 07331/24-249), und Herr Seidl, Leiter der Personalstelle (Tel. 07331/24-221), gerne zur Verfügung.
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