Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (Dipl. (FH), BA, MA Soziale Arbeit) (m/w/d) für Jugendhilfe im Strafverfahren

Medizinische Berufe, Pädagogik, Betreuung & Pflege

Datum und Uhrzeit
Start:

Ab Sofort

Stunden pro Woche:

40

Lohnangabe

Nach Vereinbarung

Vorstellungstermin

Vorstellungstermin nach Vereinbarung

Dienstverhältnis

Unbefristet

Job-Beschreibung und Hinweise für Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (Dipl. (FH), BA, MA Soziale Arbeit) (m/w/d) für Jugendhilfe im Strafverfahren

Information und Beratung der jugendlichen und heranwachsenden Straftäter und deren Familien über das Strafverfahren; Berichterstattung gegenüber dem Jugendgerichten im Rahmen des Strafverfahrens über den jungen Menschen; Einleitung und Überwachung;...

Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (Dipl. (FH), BA, MA Soziale Arbeit) (m/w/d) für Jugendhilfe im Strafverfahren

Nr. 2023-11-148
Stellenausschreibung

Der Landkreis Rosenheim sucht für das Kreisjugendamt im Fachbereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen (Dipl. (FH), BA, MA Soziale Arbeit) (m/w/d) für Jugendhilfe im Strafverfahren

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Bei geeigneter Besetzung ist Teilzeit möglich. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2024. Es besteht die Aussicht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Unsere Anforderungen

  • Ausbildungsabschluss als Diplom-Sozialpädagogin (FH) bzw. Diplom-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d), Bachelor/Master der Sozialen Arbeit oder mit einer vergleichbaren Qualifikation
  • Kooperationsfähigkeit im Team und zu anderen im Jugendstrafverfahren beteiligter Institutionen
  • Fundierte Kenntnisse über jugendliche Lebenswelten und eventueller Gefährdungspotentiale
  • Beratungskompetenz, Toleranz und Offenheit im Umgang mit allen Beteiligten
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie fundierte EDV-Kenntnisse
  • Berufserfahrung in der Jugendhilfe, insbesondere in der Jugendhilfe im Strafverfahren, wäre wünschenswert

Ihre Aufgaben

Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut jugendliche und heranwachsende Straftäter im Alter von 14 bis 21 Jahren während ihres gesamten Strafverfahrens mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:

  • Information und Beratung der jugendlichen und heranwachsenden Straftäter und deren Familien über das Strafverfahren
  • Berichterstattung gegenüber dem Jugendgerichten im Rahmen des Strafverfahrens über den jungen Menschen
  • Einleitung und Überwachung von Weisungen und Auflagen
  • Vermittlung ambulanter Jugendhilfeleistungen
  • Kooperation mit den im Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen

Wir bieten

  • Ein interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld in einem engagierten und erfahrenen Team
  • Leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen inklusive einer leistungsorientieren Bezahlung (LOB) und einer betrieblichen Zusatzversorgungskasse
  • Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE - bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
  • Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
  • Die Möglichkeit von Arbeiten im Homeoffice im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Flexible Arbeitszeiten - die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte:
Auskünfte zum Arbeitsgebiet erteilt Frau Andrea Serwuschok
(Tel. 08031/392-2400), für personelle Fragen steht
Frau Alexandra Strasser (Tel. 08031/392-1119) zur Verfügung.

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Bewerberportal: www.landkreis-rosenheim.de/ ? Karriere ? Stellenangebote.

Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53 · 83022 Rosenheim Tel. 08031 392-01 · Fax 08031 392-9001
www.landkreis-rosenheim.de



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