Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit rund 1.800 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister*innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 66 im Sachgebiet „Technische Energieaufsicht NRW – Strom“ am Dienstort Dortmund mehrere
Technische Sachbearbeitungen (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A 11 – A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 – 12 TV-L)
Die ausgeschriebenen Stellen sind unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber*innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerber*innen können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig.
Das Dezernat 66 der Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit für die technische Energieaufsicht über Energieanlagen nach den Regelungen des § 49 Abs. 5 bis 7 EnWG und zudem für die energierechtlichen Zulassungsentscheidungen nach den §§ 43 ff. EnWG im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig.
Die Tätigkeit umfasst die Prüfung der Energieanlagen im Einzelfall unmittelbar vor Ort.
Die Prüfung der Unterlagen über die technische und die personelle Leistungsfähigkeit des technischen Personals von Netzbetreibern vor Aufnahme des Netzbetriebes ist ebenfalls Bestandteil der Aufgabe, wie die Mitwirkung im Bereich Krisenvorsorge/-management und der Zulassung von Stromleitungen.